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WDR "Winnetou"geschrieben von Jenny Florstedt
Nach Auskunft des WDR wird es die Produktion "Winnetou I" von 1955 nicht auf CD geben. Im Wege stehen dabei Urheberrechtsprobleme, die eine Veröffentlichung auf Tonträger nicht gestatten. Sehr schade, finde ich. Dasselbe Problem werden sich alle älteren Radio-Hörspiele teilen. Jenny
Es ist schon erstaunlich, welche Ausreden sich die öfft. rechtl. "Rundfunkanstalten" immer wieder einfallen lassen, um nicht behaupten zu müssen, dass nicht urheberrechtliche Probleme der Grund für eine (nicht) Veröffentlichung eines Hörspieles sind, sondern die Befürchtung, dass sich die Produktionskosten nicht lohnen. Wenn es wirklich am Urheberrecht liegen sollte, stellt sich doch die einfache Frage, wie es dann zu dem "Comedy" Höspiel "Ja uff erstmal" kommen konnte, dass sich textlich ja fast wörtlich an das Originalhörspiel hält. Wenn durch eine Veröffentlichen des Hörspiels Urheberrechte verletzt würden, dann gibt es ja auch Inhaber dieses Urheberrechtes, und sicher wäre eine Einigung zu erzielen.... wenn man wollte!
Es gibt noch ein "nettes" Beispiel, wie der "Kunde" verschaukelt wird. Nach Anfrage beim ZDF wurde mir mitgeteilt, dass der Sender nicht mehr über die Ausstrahulngsrechte der Serie - KARA BEN NEMSI EFFENDI - verfügt, sprich: Es keine Wiederholung der 26 Teile geben wird. Dem interessierten Zuschauer wird aber angeboten, eine Kopie der Serie über den MITTSCHNITTSERVICE zu erwerben. Und dies für "schlappe" 1000.-- Euro ( in Worten eintausend ) und der störende TIMECODE wird auch mitgeliefert. Im Keller des KARL MAY - VERLAGES liegt noch eine Kopie des Filmes. DURCH DIE WÜSTE ( 1936 ). Auch hier wird von einer Veröffentlichung abgesehen, aber wenigsten mit der ehrlichen Begründung, dass sich der Aufwand nicht lohnt. Petitonen werden sich nicht auszahlen, denn die Entscheidungen z. B. des WDR stehen fest! Gruss Achim
Hallo Achim!
Bei der Petition würde es um eine Neuaustrahlung gehen, denn die SENDERECHTE haben sie (daher auch die Sendung des 1955-Winnetou vor einigen Jahren). Sie haben aber nicht die Rechte für eine Verbreitung auf Tonträger. So einfach ist das. Bei der Neuvertonung des Winnetou mussten sich die Produzenten nur mit einem einzigen Urheber auseinandersetzen, dem Autor des Scripts nämlich. Das war verhältnismäßig einfach. Bei einer Nachverhandlung des Vervielfältigungsrechts müssten sie mit jedem, der damals daran beteiligt war (Sprecher etc.) bzw. dessen Erben verhandeln. Das Ganze ist bedauerlich, aber tatsächlich eine Frage des Urheberrechts. Wie das beim ZDF ist, weiß ich nicht. vermutlich aber ähnlich. Das Urheberrecht besteht eigentlich aus mehreren Einzelrechten. Und wenn man eins davon nicht hat, kann man eben nicht machen, was man will. ta
Das mag ja alles richtig sein. Aber welchen Grund könnte es für die Sprecher oder deren Erben oder anderen Personen geben, einer Veröffentlichung nicht ihr ok zu geben? Ich denke auch nicht, dass die Sprecher überhaupt gefragt werden müssten. Es ist da sicherlich so, dass mit ihrer Gage alles abgeolten ist. Ähnlich wie bei Fernsehserien, da beschweren sich ja auch viele Schauspieler, dass ihnen bei Wiederholungen keine Vergütung mehr zukommt. Ähnlich funktionierte dies vor Jahen auch in der Musikbranche.
Nach wieviel Jahren erlischt eigentlich das Urheberrecht? 50 waren es glaube ich mal, man hat das geändert, oder ? Wenn es 50 Jahre wären, käme uns ja das jahr 2005 gerade recht, oder ? Gruss Achim
Guten Abend!
Nunja... die Sprecher oder deren Erben könnten auch schlichtweg nicht bekannt oder auffindbar sein. Abgesehen fallen die Sprecher vermutlich ohnehin nicht unter das Urheberrecht, sondern genießen nur Leistungsschutzrechte. Die Urheberschutzfrist endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bei Gesamtwerken natürlich nach dem Tod des LETZTEN noch lebenden Urhebers. 2005 hat also nichts zu sagen. Das Urheberrecht als solches regelt nicht nur die Schutzfrist, sonderndefiniert u.a. auch den Unterschied zwischen "Vervielfältigung" und "Veröffentlichung". Sogar "Senderechte" werden erwähnt. Ich empfehle - vor weiteren Postings - einen Blick ins Gesetzbuch. Mit besten Grüßen ta
Guten Morgen! Unwissenheit ist kein Problem, solange man dann seine Wortwahl der Unwissenheit anpasst. Das von Ihnen benutzte Wort Wort "Ausrede" suggeriert, dass es KEINE urheberrechtlichen Probleme gäbe und das ist schlichtweg falsch - wie ein Blick in Gesetzbuch gezeigt hätte. Mit vielen Grüßen Jenny Florstedt PS: Ich hake für mich das Thema jetzt ab. Es sei denn, es gibt neue Erkenntnisse.
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