Nunmehr auch den 4. Band der "Karl-May-Chronik" in Händen und gerade den bemerkenswerten Aufsatz von Andreas Graf "Großer Wurf mit kleinen Schönheitsfehlern" in den Mitteilungen der Karl-May-Gesellschaft" Nr. 146 lesend, stelle ich mir schon Frage, ob es wirklich nur "kleine Schönheitsfehler" sind, wenn der Leser der Chronik erfahren muß, dass der Anwalt Karl Mays, Rudolf Bernstein am 29. Februar 1907 auf Gerlachs Vergleichsvorschlag antwortet.
29. Februar 1907! Das Jahr 1907 war ganz gewiß kein Schaltjahr und sollte Bernstein wirklich am 29.02.1907 geschrieben und einfach das Datum verwechselt haben, so hätte es eines Hinweises der Autoren und Herausgeber Sudhoff/Steinmetz bedurft.